EKD und BSH Solar: Insolvenz

EKD und BSH Solar: Insolvenzmeldungen – was PV-Kunden jetzt wissen sollten

Von Michael Pelzer · Energiebüro Schwaben · Recherchestand: 2. Oktober 2026

Die Meldungen zu EKD (Energiekonzepte Deutschland) und BSH Solar verunsichern viele Hausbesitzer: Wird meine Photovoltaikanlage noch fertiggestellt? Was passiert mit einer Anzahlung? Und worauf sollte ich bei der Auswahl eines Solaranbieters achten? Wir ordnen den aktuellen Stand ein und zeigen, welche Fragen für Ihr Solarprojekt jetzt wichtig sind.

Die ursprüngliche Instagram-Grafik dokumentiert einen früheren Informationsstand. Maßgeblich ist der aktualisierte Text: Die vorläufige Insolvenzverwaltung bei BSH war bereits Mitte September bekannt; eine bestätigte Antragstellung bei EKD wird hier nicht behauptet.

EKD Solar Insolvenz: Was ist aktuell bekannt?

Zur Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) berichteten Taucha kompakt und PHOTON Ende September beziehungsweise am 1. Oktober über einen bevorstehenden Insolvenzantrag. Taucha kompakt meldet inzwischen, dass Investor Pemberton den Stopp weiterer Finanzierung bestätigt hat. Nach dem aktuellen Bericht von t-online unter Berufung auf das Handelsblatt werden Anträge für sieben Gesellschaften erwartet – voraussichtlich am 2. Oktober oder spätestens am folgenden Montag.

Eine angekündigte Antragstellung ist noch keine bestätigte gerichtliche Verfahrenseröffnung. Für Kunden sind deshalb die konkret betroffene Vertragsgesellschaft und belastbare Mitteilungen zum jeweiligen Auftrag entscheidend. Aus den Medienberichten allein lässt sich nicht ableiten, ob ein einzelnes Projekt fortgesetzt wird. [1–3]

BSH Solar Insolvenz: Geschäftsbetrieb wird fortgeführt

Bei der BSH GmbH & Co. KG aus Bad Königshofen ist der Verfahrensstand weiter: Laut Mitteilung der Kanzlei Anchor hat das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Schweinfurt ordnete die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Die Mitteilung vom 17. September 2026 enthält eine Erklärung vom 15. September. Sie nennt Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit als Gründe. Der Geschäftsbetrieb werde fortgeführt; eine Investorensuche für eine Sanierung sei vorgesehen. Ob und wann ein bestimmter Kundenauftrag abgeschlossen wird, muss individuell geklärt werden. Die Insolvenzmeldung bedeutet somit nicht automatisch, dass sämtliche Projekte eingestellt sind. [4]

Solaranbieter insolvent: Was sollten Kunden jetzt tun?

Der sinnvollste erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Entscheidend ist, ob Ihre Anlage erst geplant, teilweise montiert oder bereits vollständig in Betrieb ist.

1. Unterlagen und Projektstand sichern

Speichern Sie Angebot, Vertrag, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr. Ergänzen Sie Fotos des Montagezustands sowie vorhandene Prüf-, Übergabe- und Inbetriebnahmeprotokolle. Notieren Sie offene Leistungen: Fehlen beispielsweise Module, Speicheranschluss, Elektroarbeiten, Anmeldung oder Dokumentation? Je genauer diese Übersicht ist, desto besser lässt sich eine technische Weiterführung beurteilen.

2. Zuständigen Ansprechpartner schriftlich um Auskunft bitten

Fragen Sie Ihren Vertragspartner beziehungsweise eine offiziell benannte Insolvenzverwaltung nach dem weiteren Ablauf. Lassen Sie sich bestätigen, welche Arbeiten vorgesehen sind, wer sie ausführt und welche Termine tatsächlich zugesagt werden. Prüfen Sie neue Zahlungsaufforderungen und geänderte Bankverbindungen über einen verifizierten Kontakt.

3. Anzahlung und weitere Zahlungen individuell prüfen lassen

Bereits gezahltes Geld ist bei einer Insolvenz nicht automatisch vollständig rückzahlbar. Wie Ansprüche geltend gemacht werden können, hängt vom Verfahrensstand und vom konkreten Vertrag ab. Stellen Sie Zahlungen deshalb nicht pauschal ein und leisten Sie auch keine zusätzlichen Zahlungen allein aufgrund eines telefonischen Versprechens. Bei Unsicherheit helfen die Verbraucherzentrale oder eine anwaltliche Beratung. [5]

4. Vor einem Wechsel technische und vertragliche Fragen klären

Eine begonnene PV-Anlage lässt sich nicht ohne Prüfung an einen anderen Betrieb übergeben. Dazu gehören die installierten Komponenten, die bisherige Ausführung, fehlende Prüfungen und die Dokumentation. Lassen Sie außerdem klären, unter welchen Bedingungen der bestehende Vertrag beendet oder die weitere Ausführung anderweitig beauftragt werden kann.

Was passiert mit Garantie und Gewährleistung?

Bei einer Photovoltaikanlage können mehrere Ansprechpartner zuständig sein. Ansprüche wegen fehlerhafter Montage richten sich häufig gegen den ausführenden Vertragspartner. Eine Herstellergarantie für Module, Wechselrichter oder Speicher ist davon zu unterscheiden und richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Eine Insolvenz des Installationsbetriebs bedeutet daher nicht automatisch, dass jede Herstellergarantie entfällt. Umgekehrt ersetzt eine Produktgarantie keine Verpflichtung zur Fertigstellung oder zur Behebung von Montagefehlern. Prüfen Sie, wer die jeweilige Zusage gegeben hat, und sichern Sie Seriennummern, Rechnungen und Garantieunterlagen. Die Verbraucherzentrale erläutert, dass die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Insolvenz eingeschränkt sein kann. [5]

Photovoltaik in Ulm und Schwaben: So vergleichen Sie Anbieter sinnvoll

Wer gerade eine Solaranlage plant, sollte neben dem Preis vor allem die Umsetzung prüfen. Ein günstiges Angebot hilft wenig, wenn Leistungsumfang und Zuständigkeiten unklar bleiben. Diese fünf Fragen gehören in jedes Beratungsgespräch:

  • Wer ist mein Vertragspartner? Lassen Sie sich die genaue Firma und die Zuständigkeiten für Planung, Montage und Elektroanschluss nennen.
  • Was ist im Angebot enthalten? Gerüst, Dacharbeiten, Zählerschrank, Anmeldung und Inbetriebnahme sollten nachvollziehbar beschrieben sein.
  • Wann wird bezahlt? Prüfen Sie, welche Leistungen vor einer Zahlung erbracht werden und wie groß Ihr Vorauszahlungsrisiko ist.
  • Wer hilft nach der Installation? Fragen Sie nach Ansprechpartnern für Störungen, Wartung und Reklamationen.
  • Passt die Anlage zu meinem Verbrauch? Speicher, Wärmepumpe, E-Auto und Energiemanagement sollten zusammen geplant werden.

Regionale Nähe erleichtert persönliche Abstimmung und Vor-Ort-Termine. Sie ist für sich allein jedoch keine Garantie für wirtschaftliche Stabilität. Maßgeblich bleiben nachvollziehbare Leistungen, klare Verträge und überprüfbare Zuständigkeiten.

Ihr Solarprojekt braucht einen klaren nächsten Schritt?

Das Energiebüro Schwaben in Langenau berät Hausbesitzer in Ulm, Neu-Ulm, im Alb-Donau-Kreis und in Schwaben zu Photovoltaik, Stromspeichern und passenden Energiekonzepten. Gemeinsam betrachten wir Ihren Bedarf und die technischen Fragen Ihres Vorhabens.

Sie planen eine neue Anlage oder möchten den Stand eines begonnenen Projekts besprechen? Senden Sie uns eine kurze Beschreibung und die vorhandenen Unterlagen. In einem ersten Gespräch klären wir, welche Beratung sinnvoll ist und welche technischen Punkte geprüft werden müssen. Eine Übernahme fremder Aufträge setzt eine individuelle Prüfung voraus.

Jetzt Beratung beim Energiebüro Schwaben anfragen

Michael Pelzer · Telefon: 07345 210 89 80 · info@energiebueroschwaben.de
Mehr erfahren: Photovoltaik in Ulm und Schwaben

Häufige Fragen zu Insolvenzmeldungen bei Solaranbietern

Läuft meine installierte Solaranlage weiter, wenn der Anbieter insolvent wird?

Eine Insolvenzmeldung allein schaltet eine technisch funktionsfähige Anlage nicht ab. Bei Monitoring, Cloud-Diensten oder Serviceverträgen sollten Sie jedoch prüfen, wer diese bereitstellt und ob Änderungen angekündigt werden. Bewahren Sie Zugangsdaten und Anlagendokumentation sicher auf.

Kann ein anderer Installateur meine Anlage fertigstellen?

Das kann möglich sein. Voraussetzung sind die Prüfung des bisherigen Montagezustands, kompatible Komponenten, ausreichende Dokumentation und geklärte vertragliche Zuständigkeiten. Eine pauschale Zusage wäre ohne diese Prüfung unseriös.

Ist der regionale Anbieter automatisch sicherer?

Nein. Die Nähe kann Betreuung und Abstimmung erleichtern. Für eine fundierte Entscheidung brauchen Sie außerdem ein vollständiges Angebot, klare Zahlungsbedingungen und benannte Ansprechpartner.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Der Verfahrensstand kann sich kurzfristig ändern. Vor Veröffentlichung und bei späteren Aktualisierungen ist der Nachrichtenstand erneut zu prüfen.

Quellen

  1. Taucha kompakt: Pemberton bestätigt Finanzierungsstopp
  2. PHOTON: Medien – EKD kurz vor Insolvenz-Antrag, 1. Oktober 2026
  3. t-online: Bericht zur Lage bei EKD, unter Berufung auf das Handelsblatt
  4. Anchor: BSH GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag, 17. September 2026
  5. Verbraucherzentrale: Wenn eine Firma insolvent wird – Ihre Rechte

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