Strom- und Energiesteuer

Energiesteuerrückerstattung für Gewerbekunden ab 40.000 kWh Jahresstromverbrauch

Strom-Steuerrückerstattung für Unternehmen nach § 9b StromStG10009451

Wussten Sie, dass in Deutschland nur ein Bruchteil der Gewerbekunden und Unternehmen die Ermäßigungen für Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen? 

Sie zahlen mit Ihrer Stromrechnung für eine verbrauchte Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer. Was sagen Sie dazu, wenn Sie durch uns für jede Megawattstunde €20,- Euro wieder zurückbekommen? Auch die bezahlte Energiesteuer auf Heizöl/Erdgas/Flüssiggas, können Sie unter Umständen wieder zurückbekommen. Dabei möchten wir Sie gerne unterstützen.

20 Euro je Megawattstunde (MWh)

Auf Antrag wird seit 1. Januar 2024 die Stromsteuer in Höhe von 20 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) entlastet.

Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind von der Entlastung ausgeschlossen.

Voraussetzungen für Strom-Steuerrückerstattung

Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft. Der Strom darf nicht schon aus anderen Gründen nach § 9 Abs. 1 StromStG von der Steuer befreit sein. Für die Entnahme von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie wird eine Steuerentlastung nur dann gewährt, wenn die genannten Erzeugnisse nachweislich durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden. Die Entlastung wird gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt.

Kein Kostenrisiko

Sobald uns das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen notwendigen Unterlagen vorliegt, prüfen wir die individuell mögliche Erstattungshöhe und falls die Rückerstattung nicht wirtschaftlich im Vergleich zur Gebühr erscheinen sollte, kann die Beantragung zurückgezogen werden. Bis hierhin entstehen keinerlei Kosten - das ist unser Service! 

Erst wenn die Beantragung tatsächlich erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % der Fördersumme (Anteil Stromsteuer) fällig.

Bei der Energieberatung und der Durchführung der Audits werden wir im Raum Ulm, Biberach und Augsburg unterstützt durch

* Wir garantieren Ihnen, dass im Rahmen des Energieaudits die Summe der ausgewiesenen Einsparung in Euro pro Kalenderjahr den Betrag Ihres Eigenanteils übersteigt.  Notwendig hierfür ist, dass Sie als Kunden die empfehlenden Umsetzungen annehmen.  Sollten das nicht der Fall sein erstatten wir Ihren kompletten Eigenanteil zurück, zzgl. einer individuellen Aufwandspauschale bis zu 500 EUR. 

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